Das Fahren im Kreis

Der Kreisverkehr ist ein Verkehrsknoten, der vor allem eines erreichen soll: mehr Verkehrssicherheit.

Verhaltensregeln im Kreisverkehr

Schnell einfahren: Sobald der Lenker feststellt, dass das von links kommende Fahrzeug den Kreisverkehr verlässt, kann er sofort in den Kreisverkehr einfahren und beschleunigt so den Verkehrsfluss.

Rechtsvorrang: Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss meist warten. Bei fast jedem Kreisverkehr wird in Österreich durch entsprechende Beschilderung der Rechtsvorrang im Kreisverkehr aufgehoben.

Beim Verlassen rechts blinken: Gerade im Kreisverkehr wird von vielen Fahrzeuglenkern falsch geblinkt. Häufigste Fehler sind das Linksblinken im Kreisverkehr und das Nichtblinken beim Verlassen.

Einfahren in den Kreisverkehr:

  • Vorrang: Der Vorrang bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite!
  • Blinken: ist nicht erforderlich, es gibt nur eine mögliche Fahrtrichtung!

Fahren im Kreisverkehr:

  • Wer im Kreisverkehr bleibt, darf jeden Fahrstreifen benützen.
  • Jeder Fahrstreifenwechsel ist anzuzeigen.

Ausfahren aus dem Kreisverkehr:

  • Das Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist ein Einbiegen nach rechts. Dies darf grundsätzlich nur vom rechten Fahrstreifen aus erfolgen.
  • Bei mehrstreifigen Kreisverkehren muss daher der Benützer des inneren Fahrstreifens zuerst einen Fahrstreifenwechsel auf den äußeren Fahrstreifen durchführen.
  • Rechtzeitig den rechten Blinker betätigen, damit einfahrende Fahrzeuglenker sich einstellen können.

Der Kreisverkehr ist eine in sich geschlossene, gegen den Uhrzeigersinn zu befahrende Einbahnstraße und soll den Verkehr beruhigen und die Kreuzung sicherer machen. Er ist allerdings keine Erfindung der letzten paar Jahre. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts, im Jahr 1904, gab es die ersten Kreisverkehre – am Columbus Circle in New York sowie in Paris rund um den Arc de Triomphe. Mittlerweile gibt es die unterschiedlichsten Formen dieser „besonderen Kreuzung“. In Österreich kommen meist drei unterschiedliche Arten zur Anwendung: der Minikreisverkehr, der kleine und der große Kreisverkehr.

Arten von Kreisverkehren

Minikreisverkehre haben einen Durchmesser zwischen 13 bis 22 Meter, kleine Kreisverkehre von 26 bis 35 Meter. Die Mittelinsel ist in der Regel nicht überfahrbar. Diese Art – auch einspuriger Kreisverkehr genant – stellt die häufigste Kreisverkehrsform dar und ist am einfachsten zu befahren. Große Kreisverkehre haben Durchmesser von mehr als 40 Metern. In Ausnahmefällen können sie bis zu 120 Meter Durchmesser aufweisen. Große Kreisverkehre sind oftmals zwei- bis dreispurig befahrbar. Sie dienen vor allem der großflächigen Verteilung von Verkehrsströmen und werden deshalb in der Regel außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder am Ende einer Autobahn in einer Stadt verwendet. Die beiden größten Kreisverkehre Österreichs sind der Praterstern und der Verteilerkreis Favoriten in Wien mit einem Umfang von ca. 700 m.

Vor- und Nachteile

Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die geringeren Geschwindigkeiten erreicht, aber auch aufgrund der besseren Übersichtlichkeit, denn aufgrund der Einbahnsituation kann der Gegenverkehr nur aus einer Richtung kommen. Die Gefahrenquellen sind also deutlich reduziert. Ein gut geplanter Kreisverkehr kann hohes Verkehrsaufkommen mit einem Minimum an Stau sehr effizient bewältigen. Weniger Stopps bedeuten auch weniger Abgase.
Wegen ihres gegenüber einer normalen Kreuzung größeren Platzbedarfs lassen sich Kreisverkehre – gerade im Ortsgebiet – aber nur selten verwirklichen (Ausnahme: Minikreisverkehr). Der freie Platz, der in der Mitte entsteht, kann oft nicht sinnvoll verwendet werden. Dieser Nachteil relativiert sich bei großen Kreuzungen, da der Platzbedarf einer großen Kreuzung mit Ampeln in etwa gleich groß ist. Da es in der Regel keine Ampelanlagen oder Zebrastreifen vorhanden sind, muss man als Fußgänger beim Überqueren besonders vorsichtig sein.

Gesetzliche Vorschriften

In Österreich ist der Kreisverkehr

  • nach §2 StVO eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist.
  • Nach Anhang 1 ist für die Kreuzung mit Kreisverkehr das Symbol A 22 zu verwenden.

Weitere Regelungen gibt es in der StVO nicht, da der Kreisverkehr wie eine normale Kreuzung behandelt wird. Bezüglich des Vorranges kommt es darauf an, ob für die einfahrenden Fahrzeuge das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ aufgestellt ist (Wartepflicht für die Einfahrenden – „Kreisverkehr mit Vorrang“) oder nicht (Wartepflicht für die Fahrzeuge im Kreisverkehr nach der Regel „Rechts vor Links“ – „Kreisverkehr ohne Vorrang“). In den meisten Fällen steht an allen Armen des Kreisverkehrs die Tafel Vorrang geben. Es gibt in Österreich jedoch auch Kreisverkehre mit gemischtem Vorrang.

Verhaltensregeln im Kreisverkehr

Schnell einfahren: Sobald der Lenker feststellt, dass das von links kommende Fahrzeug den Kreisverkehr verlässt, kann er sofort in den Kreisverkehr einfahren und beschleunigt so den Verkehrsfluss.

Rechtsvorrang: Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss meist warten. Bei fast jedem Kreisverkehr wird in Österreich durch entsprechende Beschilderung der Rechtsvorrang im Kreisverkehr aufgehoben.

Beim Verlassen rechts blinken: Gerade im Kreisverkehr wird von vielen Fahrzeuglenkern falsch geblinkt. Häufigste Fehler sind das Linksblinken im Kreisverkehr und das Nichtblinken beim Verlassen.

Einfahren in den Kreisverkehr:

  • Vorrang: Der Vorrang bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite!
  • Blinken: ist nicht erforderlich, es gibt nur eine mögliche Fahrtrichtung!

Fahren im Kreisverkehr:

  • Wer im Kreisverkehr bleibt, darf jeden Fahrstreifen benützen.
  • Jeder Fahrstreifenwechsel ist anzuzeigen.

Ausfahren aus dem Kreisverkehr:

  • Das Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist ein Einbiegen nach rechts. Dies darf grundsätzlich nur vom rechten Fahrstreifen aus erfolgen.
  • Bei mehrstreifigen Kreisverkehren muss daher der Benützer des inneren Fahrstreifens zuerst einen Fahrstreifenwechsel auf den äußeren Fahrstreifen durchführen.
  • Rechtzeitig den rechten Blinker betätigen, damit einfahrende Fahrzeuglenker sich einstellen können.