„Autofahrer sind lernfähig“

Als Verkehrspsychologin entscheidet Anna Cihlar-Muschitz, welche AutofahrerInnen verkehrstauglich sind und welche nicht. „Lebenslänglich“ gibt es bei ihr nicht – es gibt immer einen Weg zurück auf die Straße.

Zur Person

Mag.ª Anna Cihlar-Muschitz
Nach dem Abschluss des Psychologiestudiums an der Universität Wien im Jahr 2005 habe ich bis zum Jahr 2006 die Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin absolviert. Im Rahmen dieser Ausbildung habe ich erstmals Kontakt mit der verkehrspsychologischen Tätigkeit bekommen. Dieser Teilbereich der Psychologie hat mich ebenfalls interessiert, sodass ich die Ausbildung zur Verkehrspsychologin und Nachschulungstrainerin beim Verein „Fair Partner“ begonnen und im Sommer 2008 abgeschlossen habe. In der Folge war ich als Leiterin der Landesstelle für „Fair Partner“ in Wien tätig. Im Jahr 2017 habe ich nun die Landesstelle im Burgenland übernommen.

Wer mit seinem Auto im Straßenverkehr auffällig geworden ist, muss manchmal auch zu einer Verkehrspsychologin bzw. zu einem Verkehrspsychologen. Welche Personen das sind und wie VerkehrspsychologInnen ausgebildet werden, erklärt Anna Cihlar-Muschitz im Interview.

Wie wird man Verkehrspsychologe bzw. Verkehrspsychologin?
Anna Cihlar-Muschitz: Nach dem abgeschlossenen Psychologie-Studium kann man die Ausbildung beginnen. Diese besteht aus einem Jahr Praxis und ca. 160 Theoriestunden in Form von Seminaren und Fortbildungen. Es ist eine separate, eigenständige Ausbildung, die auf das Psychologiestudium aufbaut.

Was tut man als VerkehrspsychologIn?
Man führt verkehrspsychologische Untersuchungen durch. Untersucht werden Personen, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Bei der Untersuchung spreche ich mit diesen Personen, und beurteile, ob sie geeignet sind, am motorisierten Verkehr teilzunehmen. Neben dem Gespräch müssen die KlientInnen auch einen Test am Computer absolvieren, bei dem z. B. ihre Reaktionsgeschwindigkeit überprüft wird. Es geht darum, die Personen herauszufiltern, die aufgrund ihrer mangelnden Leistungsfähigkeit oder ihrer Einstellung wahrscheinlich wieder auffällig werden, weil sie sich nicht an die Regeln halten können oder wollen – und dadurch auch eine Gefahr für alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen darstellen können.

Was versteht man in diesem Zusammenhang unter Auffälligkeit?
Das sind großteils Personen, die alkoholisiert oder unter Einfluss von Suchtgift gefahren sind. Wir beurteilen aber auch Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs durch z. B. Aggressionsdelikte aufgefallen und verurteilt worden sind.

Das bedeutet, nach einer Verurteilung?
Nach einer Verurteilung kann der Amtsarzt über die Verkehrstauglichkeit entscheiden und einen Zusatzbefund vom Verkehrspsychologen bzw. der Verkehrspsychologin einholen. Das passiert bei bestimmten unbedingten Haftstrafen, im Wiederholungsfall oder bei sehr starker Alkoholisierung.

Was passiert dann – nach dem Entzug des Führerscheins?
Die meisten AutofahrerInnen sind durchaus lernfähig. Daher gibt es auch die Nachschulung als „PartnerIn“ der Verkehrspsychologie. Man arbeitet in der Nachschulung das Fehlverhalten auf und entwickelt persönliche Strategien für die Zukunft. Für die meisten Menschen ist das ausreichend, um nicht mehr auffällig zu werden. Nur eine kleine Gruppe wird wahrscheinlich wieder auffällig, zum Beispiel bei Alkoholsucht. Dann bleibt die Lenkberechtigung entzogen.

Für wie lange?
Nach einer negativen Untersuchung muss in der Regel ein Jahr gewartet werden. Dann kann die Klientin bzw. der Klient die Untersuchung wiederholen. Oft verändert sich einiges in dieser Zeit. So findet z. B. ein Jugendlicher, der mit seinem auffrisierten Auto Rennen gefahren ist, dann während dem Führerscheinentzug auch noch „schwarz“ gefahren ist – also eine auffällige Verkehrsbiografie aufweist, einen Job, eine Freundin und wird stabil – und braucht dann auch wieder ein Auto. Er hat aufgrund der geänderten Lebensumstände gute Chancen, die Lenkberechtigung wieder zu bekommen.

Kann die Verkehrspsychologin bzw. der Verkehrspsychologe auch die Nachschulung betreuen?
Nicht beim selben Klienten/der selben Klientin. Aber sonst ist die Ausbildung sehr ähnlich, deshalb sind viele VerkehrspsychologInnen auch NachschulungstrainerInnen.

Haben Sie in Ihrem Beruf auch mit Jugendlichen zu tun?
Ja, ab dem Zeitpunkt der Führerscheinausbildung.

Ist es aus Ihrer Sicht passend, schon mit 16 Jahren die Führerscheinausbildung zu beginnen und mit 17 Jahren zu fahren?
Ja, vor allem wegen der Fahrpraxis. Wer den L17-Führerschein gemacht hat, ist 3000 Kilometer gefahren und hat meistens mehr Fahrpraxis als ein 18-Jähriger, der nach ein paar Fahrstunden zur Prüfung antritt. Es gibt aber auch Personen in diesem Alter, die besser noch warten sollten. Aber das Gesetz traut es jedem zu, so lange er oder sie keinen Fehler begeht. Erst dann wird die Eignung in Frage gestellt.

Handy am Steuer – wie groß ist dieses Problem?
Ja, das ist ein Problem, das man oft beobachten kann. Für das Gesetz ist die Benützung eines Mobiltelefons am Steuer der Anlass für eine Geldstrafe, aber kein Grund, VerkehrspsychologInnen einzuschalten. Man sieht die Ablenkung durch das Handy aber auch bei FußgängernInnen, sogar bei Kindern, die dadurch genauso gefährdet sind.

Was könnte man am Verkehr verbessern?
Die Komplexität mancher Straßen wäre zu ändern, verbunden mit mehr Rücksicht der VerkehrsteilnehmerInnen aufeinander. Es kann gefährlich sein, wenn man sich „blind“ auf die Regeln verlässt, weil es auch Personen gibt, die sich nicht an die Regeln halten.

Gilt das auch für Kinder?
Ja, es ist eine wichtige Aufgabe der Verkehrserziehung, zu vermitteln, dass man sich eben nicht immer „blind“ auf die anderen verlassen darf. Auch wenn die Ampel grün zeigt, muss ich mich vergewissern, dass kein Auto kommt oder dass das Auto stehenbleibt. Wenn die Autofahrerin oder der Autofahrer z. B. am Steuer telefoniert, kann es leicht sein, dass sie oder er die Ampel übersieht. Auch wenn ich Vorrang habe, bin ich als FußgängerIn im Verkehr meistens das schwächste Glied.

Zur Person

Mag.ª Anna Cihlar-Muschitz
Nach dem Abschluss des Psychologiestudiums an der Universität Wien im Jahr 2005 habe ich bis zum Jahr 2006 die Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin absolviert. Im Rahmen dieser Ausbildung habe ich erstmals Kontakt mit der verkehrspsychologischen Tätigkeit bekommen. Dieser Teilbereich der Psychologie hat mich ebenfalls interessiert, sodass ich die Ausbildung zur Verkehrspsychologin und Nachschulungstrainerin beim Verein „Fair Partner“ begonnen und im Sommer 2008 abgeschlossen habe. In der Folge war ich als Leiterin der Landesstelle für „Fair Partner“ in Wien tätig. Im Jahr 2017 habe ich nun die Landesstelle im Burgenland übernommen.