Der „Führerschein” fürs Fahrrad

In Tirol lernen Buben und Mädchen sicheres Radfahren – in einem in Österreich einzigartigen Projekt.

Unterrichtsmaterialien

Die Lehrermappe bietet Hintergrundinformationen und Materialien, die die LehrerInnen bei der Gestaltung des Unterrichts unterstützen sollen. Die Inhalte der Rad-Lehrermappe sowie ergänzende Zusatzmaterialien finden Sie hier:

Zur Bestellung der SchülerInnenhefte beim ÖJRK.

Neu: Online-Lernplattform
Diese Website bietet Übungsaufgaben zum schriftlichen Teil der Freiwilligen Radfahrprüfung. Sie ist als offizielle ­Erweiterung des ÖJRK-Schülerhefts „Freiwillige Radfahrprüfung” zu verstehen und unter https://www.radfahrprüfung.at aufrufbar. Auch die neu entwickelte App „JRK Mobile Campus“ wird empfohlen.

Voraussetzungen

In Österreich dürfen Kinder laut Straßenverkehrsordnung nach Vollendung des 12. Lebensjahres allein auf öffentlichen Straßen Radfahren. Durch Ablegung der Freiwilligen Radfahrprüfung ist dies bereits früher möglich:

  • Alter: vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Für Kinder unter zwölf Jahren besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Mobile Jugendverkehrsschule Tirol

Die Mobile Jugendverkehrsschule Tirol wurde 1976 gegründet und ist eine Zusammenarbeit von

  • Bildungsdirektion Tirol
  • Polizei-Landesverkehrsabteilung
  • Jugendrotkreuz Tirol
  • Land Tirol
  • Raiffeisenclub Tirol

Die freiwillige Radfahrprüfung ist ein Klassiker der Verkehrserziehung in Österreichs Schulen. Wer sie ablegt und die vierte Klasse Volksschule besucht, darf bereits mit 9 Jahren allein mit dem Rad auf der Straße unterwegs sein. Nicht geprüfte Kinder müssen bis zum 12. Geburtstag warten. Die Prüfung kann im Lauf des vierten Volksschuljahrs abgelegt werden. Für die Prüfungsvorbereitung gibt es ein Lehrheft, das in mehreren Sprachen erhältlich ist. Alle Materialien können kostenlos über das Jugendrotkreuz bestellt werden. Auf der dazugehörigen Website können Verkehrssituationen wie Kreuzungen und Vorrangregeln im Quizmodus besprochen und gelöst werden.

Aber Lehrerinnen und Eltern wissen, dass zum Radfahren mehr gehört als nur das Wissen über Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. In den Wochen vor der Prüfung stellt sich oft genug heraus, dass das Anwenden des gelernten Wissens im Straßenverkehr eine Herausforderung ist.

Unsicherheiten beim Radfahren

Immer öfter hört man, dass für manche Kinder das Radfahren an sich schwierig ist. Vor dem Antreten zur Prüfung heißt es nicht nur Theorie zu lernen, sondern auch das Radfahren zu üben. Kinder, die zu Hause keine Unterstützung durch Eltern oder Geschwister haben, tun sich schwer.

In Tirol hat man sich bereits vor 45 Jahren überlegt, wie Kinder zu sicheren Radfahrern werden können. Daraus entstand ein in Österreich einzigartiges Projekt, die „Mobile Jugendverkehrsschule Tirol“. Zwei für diese Tätigkeit freigestellte Lehrer besuchen jede Volksschule in Tirol. Die Übungen finden in der Verkehrswirklichkeit statt (Ausnahme Stadt Innsbruck). Die beiden Trucks führen einen kompletten Verkehrsgarten samt Fahrrädern mit sich, sodass in den Wintermonaten ein Parcours in der Halle aufgestellt werden kann. Jeder Schulstandort wird dreimal angefahren. Zweimal wird geübt und beim dritten Mal findet die praktische Prüfung statt.

„Wir helfen den Schülerinnen und Schülern, ihren ersten Führerschein zu bekommen“, erklären Matthias Mangweth und Oswald Heim, die beiden Verkehrserzieher. „Nahezu 100 % der Tiroler Volksschulen machen mit“, ergänzt Wolfgang Haslwanter, Verkehrserziehungsreferent an der Bildungsdirektion Tirol. „Wir unterrichten jedes Jahr an die 7.000 Kinder.“ Das bedeutet, dass es in jedem Schuljahr 500 Termine gibt, an denen einer der beiden Trucks eine Schule anfährt. Bis zu vier Termine mit jeweils 100 Minuten können es pro Schule werden.

Schwierige Verkehrssituationen

Mangweth und Heim wissen aus nächster Nähe, welche Situationen im Verkehr für Kinder besonders herausfordernd sind. „Vor allem der Schulterblick“, sagt Mangweth, „das Umschauen während der Fahrt. Man kann Kindern beibringen, wie sie es machen müssen und in welcher Situation. Aber ein wirkliches Verständnis dafür entwickeln sie nach meiner Erfahrung erst mit 10/11 Jahren.“

Wie sieht es mit der Beweglichkeit der heutigen Kinder aus? Wolfgang Haslwanter sieht hier wenig Probleme. „Wer sich einigermaßen koordiniert bewegen kann, lernt sehr schnell Rad fahren. Schon öfters ist es gelungen, einen Nichtradfahrer nach wenigen Übungseinheiten zum Radfahrer zu machen. Am Anfang schauen die Kinder zu viel auf den Boden. Sobald sie sich trauen nach vorne zu schauen, klappt es mit dem Radfahren.“

Unterrichtsmaterialien

Die Lehrermappe bietet Hintergrundinformationen und Materialien, die die LehrerInnen bei der Gestaltung des Unterrichts unterstützen sollen. Die Inhalte der Rad-Lehrermappe sowie ergänzende Zusatzmaterialien finden Sie hier:

Zur Bestellung der SchülerInnenhefte beim ÖJRK.

Neu: Online-Lernplattform
Diese Website bietet Übungsaufgaben zum schriftlichen Teil der Freiwilligen Radfahrprüfung. Sie ist als offizielle ­Erweiterung des ÖJRK-Schülerhefts „Freiwillige Radfahrprüfung” zu verstehen und unter https://www.radfahrprüfung.at aufrufbar. Auch die neu entwickelte App „JRK Mobile Campus“ wird empfohlen.

Voraussetzungen

In Österreich dürfen Kinder laut Straßenverkehrsordnung nach Vollendung des 12. Lebensjahres allein auf öffentlichen Straßen Radfahren. Durch Ablegung der Freiwilligen Radfahrprüfung ist dies bereits früher möglich:

  • Alter: vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Für Kinder unter zwölf Jahren besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.