Trendsportgeräte
Eine Zusammenstellung des BMI ermöglicht einen Überblick u. a. über die „Trendsportgeräte“ und wo sie verwendet werden dürfen.
Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Mit dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 wurden die Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen.Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.
Fahrzeug„kategorisierung“ nach StVO (33. Nov) und KFG (40. Nov) – Stand Jänner 2023
Die angehängten Tabellen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Inneres (BM.I), Abt. II/12-Verkehrsdienst der Bundespolizei unter Einbeziehung der aktuellen Rechtslage und Judikatur (soweit vorhanden) erstellt.
Download: Fahrzeugkategorisierung
Straßenverkehrsordnung (StVO)

Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Mit dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 wurden die Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen.Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.