Radfahren auf dem Gehsteig

KFV-Rechtsexperte Armin Kaltenegger erklärt, warum radfahrende Kinder den Gehsteig brauchen.

Wichtiger Hinweis: Der Artikel ist rechtlich nicht mehr zur Gänze aktuell: heute dürfen Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr alleine mit dem Microscooter am Gehsteig fahren. Das Radfahren am Gehsteig nicht erlaubt.
 

Zur Person

Dr. Armin Kaltenegger ist Leiter des Bereichs „Recht und Normen” im Kuratorium für Verkehrssicherheit. Kaltenegger ist Doktor der Rechtswissenschaften. Seine Dissertation hat er 2006 zum Thema „Entziehung der Lenkberechtigung und Lenkverbot“ verfasst.

netzwerk-verkehrserziehung: Herr Kaltenegger, KFV-Direktor Othmar Thann hat sich für eine Lockerung der Gehsteigbenützung für Radfahrer ausgesprochen. Warum geht es dabei?
Armin Kaltenegger: Es geht um zwei Themen, die Microscooter und die Fahrräder. Für beide Bereiche stellen wir Änderungen zur Diskussion.

Was könnte sich bei den Microscootern ändern?
Derzeit darf jeder mit einem Scooter auf dem Gehsteig fahren, weil er nicht als Fahrrad gilt. Kinder bis 12 Jahre müssen dabei begleitet werden, mit Radfahrausweis genügen 10 Jahre. Hier sollte mehr möglich sein. Wir glauben, dass Kinder ab 8 Jahren auch allein fahren können.

Warum wollen Sie Eltern und Kinder dazu ermutigen?
Kinder sollen die Möglichkeit haben, in eine selbstständige Mobilität hineinzuwachsen. Allein auf dem Gehsteig sammeln sie erste Erfahrungen. Ein Reifungsprozess beginnt, der gleichzeitig auch der Start eines lebenslangen Lernprozesses im Umgang mit dem Straßenverkehr ist. Es ist uns auch wichtig, dass Kinder in urbanen Strukturen irgendwo mit dem Scooter fahren dürfen, auf die Radwege dürfen sie damit ja nicht. Und schließlich sollten wir uns eingestehen, dass dieses Verhalten bereits gängige Praxis ist. Wir wollen, dass Eltern nichts Verbotenes tun, denn das könnte versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

So eine Erleichterung könnte doch auch die Radfahrer/innen betreffen?
Genau! Wir schlagen vor, dass Kinder mit kleinen Fahrrädern auch am Gehsteig fahren dürfen. Das ist zurzeit verboten, sie müssen auf der Fahrbahn fahren. Es gibt nur eine Ausnahme für Fahrräder mit Reifen bis zu 12 Zoll, aber so kleine Räder sind sehr selten.

Warum wollen Sie den Gehsteig für radfahrende Kinder öffnen?
Auf der Fahrbahn ist eine verantwortungsvolle Beaufsichtigung kaum möglich. Das Kind ist im Fußgängertempo auf der Fahrbahn unterwegs, die Begleitperson sitzt selbst auf dem Fahrrad.

Was soll geändert werden?
Wir wollen mehr Möglichkeiten schaffen. Fahrräder mit 14 oder 16 Zoll sollten den Gehsteig benützen dürfen, oder noch besser, man verzichtet auf die Zollgrenze und zieht eine Altersgrenze heran. Das gibt den Eltern mehr Möglichkeiten, Verkehrserziehung zu betreiben.

Was werden andere Gehsteigbenutzerinnen und -benutzer dazu sagen?
Natürlich sollen Fußgänger/innen nicht verschreckt werden, und auch die Interessen von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sind mitzudenken. Die Fußgänger/innen sollen nicht das Gefühl haben, dass sie nun den Gehsteig auch an die Radler verlieren. Wir warten jetzt auf die Meinung der Fußgängervertreterinnen und -vertreter. Ich glaube, dass im österreichischen System der Verkehrsplanung die Fußgänger/innen gut abgebildet sind.

Gibt es zu diesen Vorschlägen schon Reaktionen?
Bisher nur positive. Wir wollen hier etwas erlauben, das viele ohnehin für erlaubt halten. Die Diskussion ist gut gestartet.

Wann könnten diese Regelungen in Kraft treten?
Ich sehe keinen Bedarf für Eile, es könnte Anfang 2017 oder zu Frühlingsbeginn soweit sein.

Gibt es noch andere Vorteile außer der Rechtssicherheit und der Kodifizierung von einer Art Gewohnheitsrecht?
Ja, denn alles, was das Radfahren erleichtert, ist sinnvoll. Wir wollen keine Situation, die das Radfahren erschwert. Das ist weder gesundheitlich gut, noch aus Sicht der Verkehrserziehung wünschenswert. Denn nach wie vor verunglücken die meisten Kinder im Auto. Für Verkehrserzieher/innen ist jedes radfahrende Kind ein Gewinn – machen wir es ihnen so einfach wie möglich.

Zur Person

Dr. Armin Kaltenegger ist Leiter des Bereichs „Recht und Normen” im Kuratorium für Verkehrssicherheit. Kaltenegger ist Doktor der Rechtswissenschaften. Seine Dissertation hat er 2006 zum Thema „Entziehung der Lenkberechtigung und Lenkverbot“ verfasst.