Ohne Versicherungsschutz mit dem E-Scooter auf dem Schulweg
Viele Menschen nutzen E-Scooter für ihren Schul- oder Arbeitsweg.
Doch Vorsicht ist geboten: Fahrzeugtypische Unfälle sind nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
15 Fragen und Antworten
E-Scooter kommen immer häufiger zum Einsatz. Sie können recht einfach ausgeliehen oder für wenig Geld gekauft werden. Worauf man achten sollte und welche Vorschriften es für Lenker:innen von einem E-Scooter gibt, zeigt u. a. der ÖAMTC auf.

E-Scooter gelten als praktische Alternative zu Bus, Bim und Co. Doch aufgepasst: die Unfall- und Verletzungsgefahr ist groß. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte deshalb wissen: Bei fahrzeugtypischen Unfällen am Schul- oder Arbeitsweg muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen.
Nicht sicher
Dass der Versicherungsschutz hier nicht greift, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall eines Grazers entschieden. Nach einem E-Scooter-Unfall auf dem Weg in die Arbeit, hat dieser nun keinen Anspruch auf Versehrtenrente.
Der OGH argumentiert die Entscheidung wie folgt: Aufgrund ihrer Bauart und technischen Eigenschaften ist das sichere Fahren mit E-Scootern nicht gewährleistet.
Weniger Stabilität
Im Vergleich zu Fahrrädern bieten E-Scooter weniger Stabilität und erfordern bei der Benutzung ein höheres Maß an Geschicklichkeit. Bereits „starkes Bremsen oder das Geben von Handzeichen“ gelten laut den Gerichten als „kritische Manöver“.
Der ÖAMTC betont, dass dieses Urteil auch für Unfalle auch für Schülerinnen und Schüler gelten könnte. Auf dem Schulweg ist mit dem E-Scooter also besondere Vorsicht geboten.
15 Fragen und Antworten
E-Scooter kommen immer häufiger zum Einsatz. Sie können recht einfach ausgeliehen oder für wenig Geld gekauft werden. Worauf man achten sollte und welche Vorschriften es für Lenker:innen von einem E-Scooter gibt, zeigt u. a. der ÖAMTC auf.