Aktion Zebrastreifen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bietet in Partnerschaft
mit dem Bundesministerium für Inneres die Aktion „Zebrastreifen“ an.

Materialien

Merkblatt für Autofahrer/innen:
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Anleitung für Dreiecksschachtel/Befüllung:
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Bestellung Karten „FÜR MICH GESTOPPT. DANKE!“:
sabine.bauer@bmbwf.gv.at

Ziel der Aktion

Die Lenker/innen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen und mit ihren potentiellen Opfern zu konfrontieren. Wie Erfahrungen gezeigt haben, agieren Kinder und Jugendliche in dieser Rolle besonders wirksam. Den Kindern soll durch diese Aktion bewusstwerden, dass sich zahlreiche Autolenker/innen unachtsam und rücksichtslos vor und auf dem Zebrastreifen verhalten. Dieses Fehlverhalten müssen Kinder im Straßenverkehr leider immer einkalkulieren.

Rechtlicher Hintergrund

Die Österreichische Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Fußgänger/innen das Überqueren auf dem Zebrastreifen ungehindert und ungefährdet zu ermöglichen ist.

Hier die genaue Regelung:
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen (§ 9 Abs.2 STVO).

Diese Regelung wird von mindesten 11 % der Fahrzeuglenker/innen nicht eingehalten. Die Tatsache, dass vor allem Kinder und ältere Personen durch dieses Fehlverhalten in Lebensgefahr gebracht werden, scheint im Bewusstsein dieser Lenker/innen kaum vorhanden zu sein. Die Gefährdung von Fußgänger/innen auf dem Schutzweg ist ein Vormerkdelikt: Vormerkung und eine Strafe von  72 Euro bis 2.180 Euro.

Ablauf der Aktion

Die Exekutive hält im Bereich einer Kreuzung bzw. eines Fußgängerüberganges mit Zebrastreifen Autos an. Dabei wird man drei Gruppen von Kraftfahrer/innen unterscheiden können

a) Fahrer/innen, die anhalten und sich somit rechtskonform verhalten.

b) Jene, die nicht anhalten, wenn jemand erkennbar die Fahrbahn queren will.

c) Kraftfahrer/innen, die nicht anhalten, Fußgänger/innen gefährden oder besonders rücksichtslos behandeln.

Ein Teil der Klasse befindet sich unter der Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin mit dem Exekutivorgan (in Zivil) direkt auf Höhe des Zebrastreifens und beobachtet das Verhalten der Kraftfahrer/innen. Das Exekutivorgan steht per Funk in Kontakt mit einem Kollegen/einer Kollegin, der/die sich mit dem übrigen Teil der Klasse (unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin) etwa 30 bis 40 Meter hinter dem Zebrastreifen befindet. Das Exekutivorgan in Zivil gibt per Funk Auskunft über das Verhalten der beobachteten Kraftfahrer/innen.

Während der Durchführung der Aktion werden alle Kraftfahrer/innen 30 bis 40 Meter hinter dem Schutzweg angehalten.

a) Je nach Verhalten des Lenkers/der Lenkerin überreichen die hinter dem Zebrastreifen postierten Schüler/innen Autolenker/innen, die ordnungsgemäß angehalten haben, ein Merkblatt, eine Karte mit einer positiven Botschaft (FÜR MICH GESTOPPT. DANKE!) oder ein kleines Geschenk (s. Anleitung)

b) Jene, die nicht angehalten haben, erhalten nur ein Merkblatt, das die gesetzlichen Bestimmungen für den Zebrastreifen und die wichtigsten Schutzbestimmungen der Straßenverkehrsordnung für Kinder enthält. Außerdem sollen die Schüler/innen jene Autolenker/innen auf deren vorschriftswidriges Verhalten und die damit verbundenen Gefahren – vor allem für Kinder – hinweisen.

c) Grobe Verfehlungen werden direkt durch das Exekutivorgan geahndet. Die Schüler/innen kommen mit diesen Autofahrer/innen nicht in Kontakt.

Empfehlung Kontakt Exekutive

Es wird den Schulen empfohlen, rechtzeitig mit der Exekutive (2 bis 3 Wochen vor der Aktion) Kontakt aufzunehmen und Zeitpunkt und Wahl der Örtlichkeit zu klären.

Materialien

Merkblatt für Autofahrer/innen:
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Anleitung für Dreiecksschachtel/Befüllung:
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Bestellung Karten „FÜR MICH GESTOPPT. DANKE!“:
sabine.bauer@bmbwf.gv.at