Verkehrs- und Mobilitätsbildung im Lehrplan

Verbindliche Übung, Unterrichtsprinzip/übergreifendes Thema und unverbindliche Übung/Freigegenstände.

Volksschul-Lehrplan

Lehrplan der Volksschule, Achter Teil, Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen Übungen der
Vorschulstufe, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Stand: BGBl. II Nr. 1/2023, Jänner 2023

Download:Lehrplan (PDF)

In Österreich ist Verkehrs-und Mobilitätsbildung für Kinder in den Volksschulen von der 1. bis zur 4. Schulstufe, in Allgemeinen Sonderschulen auch in der 5. Schulstufe als verbindliche Übung vorgesehen. Die Jüngsten werden in Volksschulen jeweils 10 Stunden, in Allgemeinen Sonderschulen jeweils 8 Stunden pro Schuljahr auf die Gefahren im Straßenverkehr vorbereitet. In den ersten drei Schulstufen werden unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin gemeinsam mit der Exekutive praktische Übungen in der Verkehrswirklichkeit durchgeführt (Standardprogramm).

Die Vorbereitung auf die Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer/in bildet einen Schwerpunkt auf der 4./5. Schulstufe (Erwerb des Radfahrausweises).

In den Mittelschulen und Unterstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen besteht die Möglichkeit, Verkehrs-und Mobilitätsbildung im Rahmen der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen zu belegen. An Allgemeinen Sonderschulen ist Verkehrs-und Mobilitätsbildung als unverbindliche Übung von der 6. bis 8. Schulstufe im Lehrplan verankert.

An Polytechnischen Schulen kann Verkehrs-und Mobilitätsbildung in der 9. Schulstufe als unverbindliche Übung angeboten werden. Darüber hinaus können allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) sowie berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMS, BHS) in der 9. oder 10. Schulstufe die unverbindliche Übung Verkehrs-und Mobilitätsbildung (1 Wochenstunde) anbieten.

Verkehrs-und Mobilitätsbildung ist zusätzlich ein übergreifendes Thema (Unterrichtsprinzip).

Volksschul-Lehrplan

Lehrplan der Volksschule, Achter Teil, Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen Übungen der
Vorschulstufe, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Stand: BGBl. II Nr. 1/2023, Jänner 2023

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